Konzept der WOGE, Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft in Kreuzlingen

1. Hintergrund und allgemeine Ziele

 

Die WOGE bietet Frauen und Männern mit einer Suchtmittelabhängigkeit und psychischen Krankheiten eine teilstationäre, abstinenzorientierte Therapie.  Der Eintritt erfolgt vorwiegend im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die wiedergewonnene Fähigkeit zur Abstinenz im Alltag zu stabilisieren. Klientinnen und Klienten mit Substitution (z.B. Methadon) können unter definierten Rahmenbedingungen ebenfalls in die Woge eintreten (siehe Punkt 5). Die Dauer des Aufenthaltes in der WOGE ist nicht festgelegt, beträgt aber mindestens ein halbes Jahr. Im therapeutischen Prozess werden alte Verhaltensmuster abgelegt und neue gesunde Verhaltensweisen eingeübt. Die BewohnerInnen lernen während ihrem Aufenthalt ein selbständigeres Leben zu führen. Sie gehen einer geregelten Beschäftigung oder Arbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach. Sie verfolgen individuelle Ziele und bewältigen ihre psychischen Probleme. Im Zusammenleben in der Gruppe und bei gemeinsamen Aktivitäten erweitern sie ihre sozialen Kompetenzen. Individuelle Schwierigkeiten im täglichen Umgang mit Freizeit, Finanzen, Haushaltführung, Behörden, Arbeitsplatz, werden erkannt und gelöst.

Das angestrebte Betreuungsziel der WOGE ist die deutliche Verbesserung der Lebensqualität und die Vorbereitung auf ein selbständiges, suchtmittelfreies Leben.

Nach Austritt aus der Woge ist eine Nachbetreuung möglich. Thurgauer IV Rentner können nach dem Austritt das „Begleitete Wohnen“ (finanziert nach Art. 14 Abs. 1TG-ELV) in Anspruch nehmen.

 

2. Standort und Geschichte der Institution

 

Die Idee für die WOGE entstand im Jahr 1986 in der Zusammenarbeit zwischen der damaligen Alkoholikerstation der Psychiatrischen Klinik in Münsterlingen, Beratungs-stellen für Alkohol- und Drogenprobleme und dem Rehabilitationszentrum für alkohol-kranke Frauen und Männer Mühlhof in Tübach. Die Erfahrung in der Behandlung von alkoholabhängigen Männern und Frauen zeigte, dass vor allem Alleinstehende er-folgreich eine Entzugsbehandlung abschlossen, jedoch in Abständen von sechs Mo-naten bis zu einem Jahr wieder rückfällig wurden und erneut in der Klinik aufgenom-men werden mussten. Um diesen alleinstehenden Menschen eine bessere Integra-tion zu ermöglichen, wollte man in Form eines Übergangsheimes ein Angebot zur Rehabilitation anbieten.

In langer Vorarbeit wurde im Jahr 1988 eine Betriebskommission gegründet, welche die gesamten Vorarbeiten, Konzept, Finanzierung, Personalsuche, Suche nach ge-eigneten Wohnungen an die Hand nahm. Gleichzeitig wurde in Verhandlungen mit dem Bundesamt für Sozialversicherung und dem Kanton Thurgau (Fürsorgeamt) der Anschluss an den bereits bestehenden Verein der Beratungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme in Kreuzlingen beschlossen.

 

Mit einem Startkapital aus dem Alkoholzehntel sowie einem „Erbe“ des alkoholfreien Restaurants Bären in Kreuzlingen und zusätzlichen Spenden konnte am 1. Januar 1990 die WOGE eröffnet werden. Innerhalb von drei Jahren konnten drei Wohnge-meinschaften mit insgesamt 12 Plätzen aufgebaut werden mit einem Personalbe-stand von 240 Stellenprozenten. Im Jahr 1997 löste sich der bestehende Verein der Beratungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme in Kreuzlingen auf und wurde in den Zweckverband für Suchtprävention und Suchthilfe der Region Kreuzlingen/-Steckborn übergeführt. Dies war der Anlass, eine eigene Vereinsstruktur für die WOGE zu errichten. Der Verein WOGE wurde am 27. Juni 1997 gegründet.

 

Für die drei Wohngemeinschaften in Kreuzlingen wurden gemäss den Absichten der WOGE Mehrfamilienhäuser gewählt.

 

Im Jahr 2010 wurde das Angebot Einzelwohnen eingeführt und eine Wohngemeinschaft zugunsten von Einzelwohnungen aufgelöst.

 

Der Standort Kreuzlingen ist insofern günstig, als er einen Verkehrsknotenpunkt seeaufwärts und seeabwärts bedeutet, gleichzeitig aber auch die Verbindung in die Kantonsmitte ermöglicht. Die BewohnerInnen kommen aus der gesamten Schweiz und mit Priorität aus dem Kanton Thurgau.

 

 

  1. Trägerschaft

 

Träger der WOGE ist der Verein Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft WOGE in Kreuzlingen. Der Verein ist steuerbefreit und im kantonalen Handelsregister eingetra-gen. Organe, Organisation und Funktionsaufteilung sind in den Statuten des Vereins WOGE enthalten.

 

Für die Bereiche Betreute, Personal, Finanzen und Infrastruktur sind die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands geregelt.

 

 

  1. Betriebsbewilligung / Finanzen

 

Die WOGE verfügt über eine Betriebsbewilligung durch das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau.

 

Die BewohnerInnen bzw. ihre Kostenträger bezahlen monatliche Aufenthaltskosten auf Grundlage der jeweils gültigen Tagestaxen. Für Betreute mit IV-Rente werden durch das Sozialamt des Kantons Thurgau Betriebsbeiträge auf Basis des individuellen Betreuungsbedarfs ausgerichtet. Ausserdem wird die WOGE durch Mitgliederbeiträge und Spenden unterstützt.

 

 

  1. Zielgruppe

 

In die WOGE werden Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit, auch in Kombination mit psychischen Erkrankungen aufgenommen. Voraussetzungen sind nachweisbare Abstinenz bei Eintritt, Motivation zur weiteren Abstinenz und Behandlung der psychischen Erkrankungen.

 

Interessierte mit Substitution können unter folgenden Voraussetzungen in die Woge eintreten:

  • Klientin oder Klient entspricht im Übrigen unserer Zielgruppenformulierung
  • Die Substitution hat medikamentösen Charakter
  • Die Substitution ist langfristig vorgesehen
  • Die Substitution hat keinen negativen Einfluss auf die Therapiefähigkeit
  • Der Umgang mit dem Medikament muss sorgfältig und verantwortungsvoll sein. Die Verantwortung dafür liegt bei der Klientin/beim Klienten.
  • Dosisreduktionen können nur extern stationär in einer Klinik durchgeführt werden.

 

Der Eintritt erfolgt in jedem Fall freiwillig. Die Altersgruppe umfasst Personen auch über das AHV Alter hinaus. Das Einzugsgebiet ist in erster Linie der Kanton Thurgau, darüber hinaus die gesamte Schweiz.

 

Der Aufenthalt in der WOGE begründet keinen neuen Wohnsitz. Auswärtige sind in Kreuzlingen als WochenaufenthalterInnen angemeldet.

 

 

  1. 6. Personal

 

6.1 Betreuungsschlüssel / Fachliche Qualifikation

 

Die WOGE bietet 12 Plätze in Wohngruppen und Einzelwohnungen an.

Das Betreuungsverhältnis beträgt 4:1

 

Das Personal muss in der Lage sein Verantwortung zu übernehmen, selbständig zu arbeiten, tragfähige Beziehungen einzugehen, sich in andere Menschen einzufühlen, klare Ziele auszuarbeiten und diese konsequent zu verfolgen, Initiative zu ergreifen, Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen.

 

Eine Ausbildung in Sozialpädagogik / Sozialarbeit o.ä. wird vorausgesetzt. Ausserdem ist Berufserfahrung  im Umgang mit suchtmittelabhängigen und psychisch kranken Menschen unabdingbar.

 

 

6.2 Funktionsbereiche des Personals

 

Leiter/Leiterin:

  • Leitung / Verwaltung, Betreuung BewohnerInnen

 

  • Stellvertretende Leitung

 

MitarbeiterInnen:

  • Betreuung BewohnerInnen
  • Nachbetreuung/Betreutes Wohnen
  • Sekretariat

 

 

6.3 Fort- und Weiterbildung

 

Fort- und Weiterbildung ist für die Qualität der Arbeit ein zentrales Anliegen und wird durch den Arbeitgeber in geeigneter Form unterstützt. Die Förderung von Fort- und Weiterbildung wird im Einzelfall durch den Vorstand des Vereins WOGE in Anlehn-ung an die Verordnung für Besoldung und Rechtsstellung des Staatspersonals des Kantons Thurgau entschieden.

 

Supervision der Arbeitsinhalte erfolgt regelmässig durch einen externen Supervisor.

 

 

6.4  Personalreglement

 

Grundlage für die Anstellungsbedingungen ist die Verordnung für Besoldung und Rechtsstellung des Staatspersonals des Kantons Thurgau. Abweichungen davon werden individuell im Arbeitsvertrag festgehalten (Kündigungsfristen, Ferien).

Konzept und Pflichtenhefte sind weitere Vertragsbestandteile.

 

 

  1. Angebote der Institution

 

7.1 Wohnung/Räumlichkeiten/Standort

 

Die WOGE bietet Wohnplätze in zwei Wohneinheiten in Kreuzlingen an. Diese sind als Wohngruppen für je vier BewohnerInnen ausgelegt.

Den BewohnerInnen werden ein möbliertes Einzelzimmer und Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Räumlichkeiten sind nicht

rollstuhlgängig.

Zudem bietet die WOGE vier Plätze in Einzelwohnungen an.

Zur Freizeitbeschäftigung und für sportliche Aktivitäten steht ein Hobby- und Fitnessraum zur Verfügung.

Die WOGE ist ein Ganzjahresbetrieb.

 

 

7.2 Betreuung und Beschäftigung

 

Die  Betreuung umfasst:

  • Einzelgespräche
  • individuelle Begleitungen
  • Gruppensitzungen
  • Bewältigung von Konfliktsituationen
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten
  • Begleitung in der Haushaltsführung
  • Sozialarbeit
  • Einbeziehung des sozialen Umfelds
  • Gesundheitsförderung
  • vernetztes Arbeiten
  • Kriseninterventionen
  • Notbereitschaften

 

 

 

 

 

 

7.3 Nachbetreuung

 

Die WOGE  bietet nach dem Austritt eine ambulante Nachbetreuung und für Thurgauer IV Rentner „Begleitetes Wohnen“ (finanziert nach Art 14 Abs 1 TG-ELV) an.

 

 

  1. Betreuung / Dienstleistung

 

8.1 Eintritte / Austritte

 

Eintrittsverfahren:

  1. Kontaktaufnahme mündlich/schriftlich
  2. Vorstellungsgespräch
  3. Schnupperabend
  4. Entscheidung durch Team und BewerberIn
  5. Aufenthaltsvertrag

 

Der Eintritt erfolgt in jedem Fall freiwillig.

 

 

Austrittsverfahren:

Bei regulärerem Austritt Klärung von:

  • Wohnsituation
  • Arbeitsplatz / Tagesstruktur
  • soziale Kontakte / Freizeitgestaltung
  • finanzieller und juristischer Situation
  • Nachbetreuung / Begleitetes Wohnen

 

Bei kurzfristigen Austritten oder Kündigung

  • Information von Bezugspersonen und zuständigen Behörden
  • nach Möglichkeit Organisation einer Weiterbehandlung

 

 

8.2  Wohnbereich

Die Wohngruppen verstehen sich als Solidargemeinschaft auf dem Weg zu einem suchtmittelfreien und psychisch stabilen Leben und führen den gemeinsamen Haushalt. Sie werden darin vom Team begleitet und unterstützt.

 

Die BewohnerInnen der Einzelwohnungen werden individuell und als Gruppe begleitet und betreut. Sie sind in das gesamte Angebot der Woge integriert.

 

Die Privatsphäre wird gewahrt. Die persönlichen Räume werden nur mit Einver-ständnis oder im Notfall betreten. Partnerschaft und Sexualität kann gelebt werden, soweit die Belange der Gemeinschaft nicht beeinträchtigt werden.

 

 

 

 

 

8.3 Tagesstruktur / Arbeit

 

Eine Tagesstruktur nach individuellen Möglichkeiten ist Voraussetzung für einen Eintritt in die Woge. Sollte diese nicht vorhanden sein, wird sie mit Unterstützung des Teams organisiert. Die Tagesstruktur kann in folgenden Bereichen sein:

 

  • der freien Marktwirtschaft
  • geschützten Werkstätten
  • Schule / Ausbildung
  • Praktikum
  • beruflichen Massnahmen
  • der Freiwilligenarbeit

 

 

8.4 Gesundheit

 

Die WOGE bestärkt die BewohnerInnen in ihrem Abstinenzziel und fördert eine gesunde Lebensweise.

 

Die ärztliche Betreuung wird durch eine Heimärztin/einen Heimarzt geleistet.

 

Die psychiatrische Begleitung erfolgt extern.

 

Medikamentöse Therapien sind möglich und werden begleitet.

 

Die BewohnerInnen haben grundsätzlich freie Arztwahl.

 

 

8.5 Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld

 

Auf Wunsch werden Familienangehörige und PartnerInnen in die Betreuung einbezogen.

 

Gesetzliche VertreterInnen werden nach Bedarf, Vereinbarung oder bei unvorher-gesehenen Vorkommnissen miteinbezogen.

 

Um einen gesunden Entwicklungsprozess der BewohnerInnen zu gewährleisten wird eine sinnvolle Vernetzung von internen und externen Fachpersonen angestrebt.

 

 

8.6 Therapien

 

Leitvorstellung in der Therapie ist die Förderung der Ressourcen im psychischen, sozialen und physischen Bereich der BewohnerInnen um eine dauerhafte Gesund-heit und Selbständigkeit anzustreben.

 

Die WOGE arbeitet nach anerkannten sozialtherapeutischen und pädagogischen Grundsätzen mit fachlich qualifiziertem Personal.

 

Die Teilnahme an Gruppen- und Einzelgesprächen ist obligatorisch. In Krisensitua-tionen erfolgt intensive Begleitung.

8.7 Aufsichts- und Beschwerdeinstanzen

 

  • Intern
  1. Instanz: Institutionsleitung
  2. Instanz: Präsident des Vereins WOGE, Bärenstr. 38, 8280 Kreuzlingen
  3. Instanz: Gesamtvorstand des Vereins WOGE, Bärenstr. 38,

8280 Kreuzlingen

 

  • Extern
  1. Instanz: Schlichtungsstelle Thurgau, Zürcherstrasse 194a, 8500 Frauenfeld
  2. Instanz: Sozialamt des Kantons Thurgau Soziale Einrichtungen,

St. Gallerstrasse 1, 8510 Frauenfeld

  1. Instanz: Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau,

Heimkommission, Regierungsgebäude, 8500 Frauenfeld

 

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Arbeit der WOGE soll gegen aussen transparent sein in Form von

  • Jahresbericht und Jahresversammlung
  • Medien

 

 

  1. Zukunftsperspektiven

 

  • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des qualifizierten Betreuungsangebots
  • Anpassung des Personalschlüssels an den Betreuungsaufwand
  • Anpassung des Konzeptes der WOGE an die sich verändernden Problemstellungen der BewohnerInnen (z.B individuelle Anpassung der Beschäftigung und des Freizeitangebotes).

 

 

 

Kreuzlingen, 10. April 2017 / Vorstand Verein WOGE